Neue Umweltprämie: Brüssel gibt grünes Licht

Die Förderung beim Kauf eines Elektroautos oder eines Plug-In-Hybrids (PHEV) wird zukünftig bis zu 6.000 Euro betragen. Die Europäische Kommission hat am 11. Februar Berlins Plan zugestimmt, den Umweltbonus nicht nur bis 2025 zu verlängern, sondern aufzustocken. Der Plan der Bundesregierung wurde bereits Ende 2019 gefasst, doch erst jetzt erreichte die Bestätigung der EU die Hauptstadt. Rückblick: Nachdem die Förderung kurzzeitig ausgelaufen war, brach der Absatz von Elektrofahrzeugen ein. Autohersteller wie Nissan, Renault, Hyundai und Kia reagierten und erhöhten die Kaufprämie mit eigenen Mitteln. Das wird nun nicht mehr nötig sein.

Neue Prämie rückwirkend bis zum 4. November 2019

Der aufgestockte Umweltbonus ist für alle Elektrofahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Die neue Förderung für Elektroautos sieht für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro eine Prämie von 6.000 Euro vor. Sie wurde somit um 50 Prozent angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis stieg die Zulage um 25 Prozent auf 5.000 Euro. Die Förderung gilt ebenfalls für Plug-In-Hybride (PHEVs) bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro, die jetzt einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro genießen. Über der 40.000 Euro-Grenze kann die Förderung für die Hybride bis zu 3.750 Euro betragen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigte sich am 11. Februar über die Zusage aus Brüssel zufrieden: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat.“ In einer Pressemitteilung versprach er, dass die neue Förderrichtlinie demnächst in Kraft treten werde. Die Industrie werde sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen, betonte der Christdemokrat. Die andere Hälfte würde vom Steuerzahler getragen. Die neue Förderrichtlinie soll noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Aktualisierung / Nachtrag zu diesem Beitrag am 19. Februar 2020: Am 18. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) veröffentlicht. Der neue Umweltbonus ist somit in Kraft getreten.

Eine Liste aller förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier.

Bildquelle: Orths Medien GmbH

 

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