Bund beschließt Rechtsanspruch auf privaten Ladepunkt

Bereits Mitte September verabschiedete der Bundestag einen Gesetzesentwurf, der Wohnungseigentümern und Mietern einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf einen privaten Ladepunkt zur Ladung eines Elektroautos schafft. Am 9. Oktober stimmte der Bundesrat diesem Entwurf zu.

Das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“

Das nun beschlossene Gesetz heißt vollständig „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“. Verkürzt: „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“. Neben einem Anspruch auf einen Glasfaseranschluss, einem barrierefreien Aus- und Umbau oder Maßnahmen des Einbruchsschutzes, erhalten Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf Einbau einer Ladesäule.

Was ändert sich?

Durch das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ können Wohnungseigentümer auch ohne die Zustimmung aller Wohnungsinhaber eines gemeinschaftlich genutzten Eigentums die benannten baulichen Maßnahmen durchsetzen. Die Eigentümerversammlung darf die Maßnahmen nicht mehr verwehren, behält aber Mitspracherecht über die Art der Durchführung. Das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ kommt auch Mietern zugute. Diese können nun gegenüber ihren Vermietern den Anspruch auf die genannten Modernisierungen geltend machen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen tragen einzelne Wohnungseigentümer oder Mieter generell selbst. Entscheiden sich mehrere Wohnungseigentümer für die Modernisierung ändert sich das: Stimmen in einer Eigentümerversammlung mehr als 50 % der Eigentümer den Maßnahmen zu, hat die Eigentümergemeinschaft die Kosten zu tragen. Jedoch gibt es hier Möglichkeiten der individuellen Förderung durch den Bund mit dem Kfw-Programm 440 oder durch die Länder. Das „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

Elektromobilität konsequent weiter gestärkt

Mit dem „Wohnungseigentums Modernisierungsgesetz“ stärkt der Bund die Elektromobilität weiter. Denn bereits im Juni dieses Jahres hatte die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro aus dem „Zukunftspaket“ für die Förderung und Forschung im Bereich der Elektromobilität und der Batteriezellfertigung zugesichert. Im Juli folgte die Anhebung auf des Umweltbonus. Im Frühjahr hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den „Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG)“ vorgelegt.

Bildquelle: Orths Medien

 

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